DasBetretendesVereinsgeländesgeschiehtaufeigeneGefahrundistnurin BegleitungeinesMitgliedesgestattet.DaseigenständigeÜbenmitdemHundistnur nachAbsprachemitdemAusbildungswarterlaubt.DenAnordnungendes Vorstandes und der Ausbilder ist Folge zu leisten.FürHundehalterundHundemusseinegültigeHaftpflichtversicherungbestehen. AllemitgebrachtenHundemüssenmiteinergültigenSchutzimpfungversehensein. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind dem Vereinsgelände fernzuhalten. JederHundeführerhatsicherzustellen,dassseinHundwährenddesAufenthaltsauf dem Vereinsgelände unter seiner Kontrolle ist. DieLosungenvonHundenaufdemVereinsgeländesindumgehendzubeseitigen. Hundeüber6MonatedürfennichtindasVereinshausunddenVorplatz mitgenommen werden. Ausnahmen sind Übungen unter Aufsicht eines Trainers.Der Hundeplatz befindet sich in einem Waldgebiet. Hunde sind außerhalb des Vereinsgeländes an der Leine zu führen! Es gelten die Bestimmungen der Hundeverordnung der Gemeinde Faßberg.Zum Training mitzubringen sind:•Hund •dem Wetter angepasste sportliche Kleidung•Leine, festes Halsband•Ball oder anderes Lieblingsspielzeug•weiche Leckerlies. Der Hund sollte ausgeruht und hungrig sein.